Wie mit dem Erbe der industriellen Entwicklung umgegangen werden kann, ist ungewiss und von Dauer. Vielleicht ist es verständlich, dass die Entwicklung der Offshore-Kohlenwasserstoffreserven des Vereinigten Königreichs Produktionsüberlegungen Vorrang vor denen für die Stilllegung einräumte, um den finanziellen Zufall, den die Entdeckung von Nordseeöl mit sich brachte, rasch zu realisieren. Während das Völkerrecht zu der Zeit vorschrieb, dass Strukturen vollständig entfernt werden mussten, war dies heute offensichtlich nicht mehr der Fall, da fast 20% wahrscheinlich vor Ort bleiben werden. Das Ergebnis ist ein dauerhaftes Sicherheitsrisiko für Seeleute und die potenzielle Umwelt, falls toxische Rückstände aus korrodierenden Infrastrukturen freigesetzt werden.
Stahl (Ummantelung) und Zement (Stopfen) fungieren als Barrieren, um Rückstände oder „neue“ Kohlenwasserstoffe im Reservoir zurückzuhalten. Sie unterliegen der gleichen korrosiven Wirkung wie in situ belassene Strukturen sowie Bewegungen unter der Oberfläche und werden letztendlich abgebaut. Die derzeitige Verwendung mehrerer Barrieren zur Minderung des Ausfallrisikos kann daher einen zukünftigen Ausfall nur verzögern, wenn die Eigenschaften des verwendeten Materials weniger ewig sind.
Während der Entwurf der Infrastruktur für die Außerbetriebnahme mehr als die Überlegung der Außerbetriebnahme zu beschleunigen war, war die Entwicklung der gesetzlichen und behördlichen Regelung für die Haftung nach Außerbetriebnahme auf dem UKCS schleppend und wurde 2000, mehr als 30 Jahre nach den ersten Bohrungen, nicht offiziell angegangen wurden gebohrt.
Die Leitlinien des Ministeriums für Handel und Industrie (später DECC und jetzt BEIS) für die Stilllegung von Offshore-Öl- und Gasanlagen und -Pipelines haben den Eigentümern von Resten und Rückständen verspätet eine unbefristete Haftung auferlegt. Die Frist bleibt in allen einschlägigen Gesetzen unberührt. Anleitung ist jedoch kein Gesetz; Es geht lediglich um die Auslegung der internationalen Verpflichtungen des Staates und des nationalen Regimes durch die britische Regierung, nicht um rechtliche Anforderungen. Die ewige Haftung muss noch vor Gericht formell geprüft werden. Die Leitlinien behalten jedoch einen maßgeblichen Einfluss, da der Außenminister nach dem (gesetzlichen) Erdölgesetz die Stilllegungsprogramme der Feldbesitzer genehmigen muss, bevor eine Aktivität stattfindet. Wenn Feldbesitzer sich nicht an die Interpretation der Regierung halten, ist es unwahrscheinlich, dass sie ihre Programme genehmigen lassen, dass ihre Direktoren einer Straftat schuldig sind und das Unternehmen im Extremfall zu den Kosten für die Aufrechterhaltung eines Betriebsvermögens auf Dauer verurteilt wird.
Es stellt sich auch die Frage, ob es praktisch ist, davon auszugehen, dass eine Geschäftseinheit lange genug existiert, um ihre Verpflichtungen in vielen Jahrzehnten, wenn nicht Jahrhunderten, zu erfüllen. Letztendlich ist es wahrscheinlich, dass der Staat die Verantwortung übernimmt.
Die Haftung für stillgelegte Brunnen ist etwas komplexer. Während sie im Stilllegungsprogramm aufgeführt sind, werden sie von der Öl- und Gasbehörde (OGA) über das Genehmigungssystem verwaltet, das besagt, dass die abgegebenen Bohrlöcher an die OGA zurückgegeben werden. Wenn ein Unternehmen nicht mehr für die Wartung des Brunnens verantwortlich ist, ist es schwierig, die Nachlässigkeit für zukünftige Lecks zu beweisen.
Bis 2009 wurde in den Leitlinien vorgeschlagen, dass eine Versicherungslösung für die Probleme der Haftung nach Stilllegung möglich sein könnte, möglicherweise in Anlehnung an das in der Nuklearindustrie übliche mehrstufige System. Das Nuklearregime und das derzeitige Regime für die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid begrenzen die künftige Haftung, die es den Versicherern ermöglicht, das von ihnen eingegangene Risiko zu quantifizieren, auch wenn es noch immer von Bedeutung ist. Die Ungewissheit über die damit verbundenen Risiken und die ständige Verpflichtung machen die Entwicklung praktischer kommerzieller Lösungen für das Management des Erbes des Öl- und Gasgeschäfts von UKCS unwahrscheinlich, bis die Haftung in irgendeiner Weise beschränkt ist.