Die Europäische Kommission hat ein 11,64 Milliarden Dollar (10,82 Milliarden Euro) schweres französisches Programm zur Förderung der Nutzung der Offshore-Windenergie genehmigt, das den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft unterstützen soll.
Die staatliche Beihilferegelung hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Insbesondere wird die Maßnahme den Bau und Betrieb von zwei bodenfesten Offshore-Windparks unterstützen - einen im Südatlantik und einen weiteren in der Zone Centre Manche 2 in der Normandie.
Der Windpark im Südatlantik soll über eine Leistung von 1000 bis 1200 MW verfügen und jährlich mindestens 3,9 TWh erneuerbaren Strom erzeugen.
Der Windpark in der Normandie soll über eine Leistung von 1400 bis 1600 MW verfügen und jährlich mindestens 6,1 TWh erneuerbaren Strom erzeugen.
Die Beihilfe wird auf der Grundlage transparenter und diskriminierungsfreier Ausschreibungsverfahren gewährt, die so organisiert werden, dass pro Offshore-Zone ein Begünstigter ausgewählt wird.
Im Rahmen dieser Regelung wird die Beihilfe in Form einer monatlichen variablen Prämie im Rahmen eines zweiseitigen Differenzvertrags (CfD) gewährt. Die Prämie wird durch den Vergleich eines im öffentlichen Übernahmeangebot des Begünstigten festgelegten Referenzpreises (Pay-as-Bid) mit dem Marktpreis für Strom berechnet.
Liegt der Marktpreis unter dem Referenzpreis, haben die Begünstigten Anspruch auf Zahlungen in Höhe der Differenz zwischen den beiden Preisen.
Liegt der Marktpreis jedoch über dem Referenzpreis, muss der Begünstigte die Differenz zwischen den beiden Preisen an die französischen Behörden zahlen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission sollen die Hilfen vor dem 31. Dezember 2025 ausgezahlt werden.
„Mit diesem 10,82 Milliarden Euro schweren Programm kann Frankreich im Einklang mit der EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie schneller Offshore-Windkraftkapazitäten bereitstellen. Es wird Frankreich außerdem dabei helfen, seine Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen zu verringern und gleichzeitig dafür sorgen, dass mögliche Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt werden“, sagte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission und zuständig für Wettbewerbspolitik.